Easy-Cash Zweite Strafanzeige

Nachdem bereits Nordrhein-Westfalens Datenschützer Anzeige gegen den größten EC-Netzbetreiber erstattet hatte, hat nun Hamburgs Datenschutzbeauftragter auch gegen die Schwesterfirma Easycash Loyalty Solutions in Hamburg einen Strafantrag gestellt. Es bestehe der Verdacht auf eine unzulässige Datenverarbeitung, so Datenschützer Johannes Caspar.

Mittwoch, 20. Oktober 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Nach bisherigen Ermittlungen wollte die Firma Daten aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr mit Daten von Kundenkarten vergleichen und die Analyse dann Unternehmen gegen Bezahlung anbieten. Bei einer unangemeldeten Kontrolle vergangene Woche hätten sich zwar keine konkreten Anhaltspunkte für einen Abgleich zwischen Kontodaten und Kundenkartendaten im befürchteten großen Ausmaß ergeben, erklärte Caspar. Die Firma habe jedoch eingeräumt, in einem Fall während zweier Monate von der Mutterfirma Easycash in Ratingen Daten über den bargeldlosen Zahlungsverkehr erhalten zu haben, um für einen Geschäftskunden eine Zahlungsverkehrsanalyse zu machen. Vergangene Woche hatte Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragter Ulrich Lepper nach einem Kontrollbesuch von rechtswidrigen Datenübermittlungen über EC-Kartenzahlungen für andere Zwecke gesprochen.