Mit Urteil vom 17. Februar 2011 hat das Oberlandesgericht Stuttgart die holländische Versandapotheke „Vitalsana" verurteilt, es zu unterlassen, in Deutschland ohne die erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis einen Apothekenbetrieb auch nur teilweise zu unterhalten. Vitalsana gehört der deutschen Drogeriemarktkette Schlecker.