Die Wettbewerbszentrale hatte unter anderem vorgetragen und beanstandet, dass Vitalsana maßgebliche Teile ihrer Geschäftsaktivitäten als Apotheke nicht von den Niederlanden, sondern von Deutschland aus erbringe. Vor diesem Hintergrund bedürfe der Betrieb der Versandapotheke in Deutschland einer Apothekenerlaubnis, über die Vitalsana B.V. nicht verfüge. Die Wettbewerbszentrale hatte daher auf Unterlassung dieses Geschäftsmodells geklagt. Nachdem das Landgericht Ulm in erster Instanz die Klage der Wettbewerbszentrale in diesem Punkt noch abgewiesen hatte, ist das Oberlandesgericht Stuttgart nunmehr der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt.
Schlecker OLG Stuttgart untersagt Apothekenkonzept
Mit Urteil vom 17. Februar 2011 hat das Oberlandesgericht Stuttgart die holländische Versandapotheke „Vitalsana" verurteilt, es zu unterlassen, in Deutschland ohne die erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis einen Apothekenbetrieb auch nur teilweise zu unterhalten. Vitalsana gehört der deutschen Drogeriemarktkette Schlecker.
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