Nach der jüngsten Entscheidung des Obersten US-Gerichts zur Zollpolitik von Präsident Donald Trump herrscht Unsicherheit über die künftigen Handelsbeziehungen zwischen den USA und der EU. Auf viele EU-Importe in die Vereinigten Staaten soll künftig ein Zoll von 15 Prozent erhoben werden, wie ein ranghoher Vertreter des Weißen Hauses der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Europäische Parlament fror unterdessen die Umsetzung des bereits ausgehandelten EU-US-Zollabkommens ein.
Der neue Zollsatz basiert den Angaben zufolge auf einem von Trump jüngst unterzeichneten weltweiten Dekret. Der auf 150 Tage befristete Zoll gilt demnach unter anderem auch für Einfuhren aus Großbritannien, Indien und Japan. Früheren Angaben zufolge sollte der neue Zollsatz ab Dienstag gelten. Trump hatte auf der Plattform Truth Social geschrieben, er habe einen „weltweiten 10-Prozent-Zoll für alle Länder“ unterzeichnet – keine 24 Stunden danach kündigte er eine Erhöhung des Satzes auf 15 Prozent an.
Unklar blieb zunächst, was die jüngste Ankündigung für den effektiven Zollsatz für EU-Importe bedeutet. Abgeordnete in Brüssel gehen davon aus, dass dieser im Ergebnis höher liegen wird. Hintergrund ist, dass nach den Regeln der Welthandelsorganisation kein Mitglied schlechter behandelt werden darf als der meistbegünstigte Handelspartner. Die neuen Zollsätze würden ihrem Verständnis nach auf den Standardzollsatz aufgeschlagen, den die USA auf Importe aus anderen WTO-Ländern anwenden, sofern nicht etwa ein Freihandelsabkommen besteht.
„Die US-Regierung muss jetzt für Verlässlichkeit sorgen. Stattdessen stehen neue pauschale Zusatzzölle im Raum, die für alle Handelspartner gelten sollen. Diese würden auf bestehende Zölle aufgeschlagen“, sagte Bernd Lange, der Vorsitzenden des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments. Damit wäre die Belastung für viele EU-Produkte höher als im vergangenen Sommer in einem Abkommen vereinbart wurde.
Europäisches Parlament friert Handelsabkommen ein
Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments legte die Umsetzung des Abkommens formell auf Eis. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich im vergangenen Sommer darauf verständigt, eine zollfreie Einfuhr von US-Industriegütern zu ermöglichen. Im Gegenzug hatten sich die USA verpflichtet, die Zölle auf die meisten EU-Importe auf maximal 15 Prozent zu begrenzen. Das daraufhin mit den USA ausgearbeitete rechtlich bindende Abkommen muss noch vom EU-Parlament angenommen werden. „Wir möchten von den Vereinigten Staaten die klare Zusicherung, dass sie das Abkommen einhalten“, sagte Lange laut der Mitteilung. Eine Gruppe von Abgeordneten werde sich am kommenden Mittwoch treffen, um die Entwicklung zu bewerten.
Der Supreme Court hatte am Freitag entschieden, dass viele von Trumps Zöllen illegal sind. Dabei geht es um jene Importaufschläge, die er unter Berufung auf ein Notstandsgesetz eingeführt hatte. Das Oberste US-Gericht entschied, dass Trump dabei seine Befugnisse überschritten habe. Daraufhin hatte Trump einen weltweiten Zollsatz von 10 Prozent angekündigt, bei dem er sich auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 stützt. Für einen längeren Zeitraum als 150 Tage braucht er die Zustimmung des US-Parlaments.
Experten bezweifeln, ob notwendige Voraussetzungen zur Nutzung dieser rechtlichen Grundlage für die temporären Zölle überhaupt erfüllt sind. Dem hochrangigen Regierungsbeamten zufolge sei das bisherige Vorhaben nur temporär geplant. So beabsichtige das Weiße Haus, angemessenere oder bereits ausgehandelte Zollsätze wieder zu etablieren.