Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat einen Überblick über neue Regelungen gegeben, die 2026 in Kraft treten und den Verbraucherschutz in Europa stärken sollen. Die Änderungen betreffen unter anderem Reisen, Reparaturen und Online-Käufe.
Bulgarien führt den Euro ein
Bulgarien führt zum 1. Januar 2026 den Euro ein und wird damit das 21. Mitglied der Eurozone, wie das Verbraucherzentrum mitteilte. Reisende müssen dann kein Geld mehr wechseln und zahlen keine Gebühren für Fremdwährungstransaktionen. Während einer einmonatigen Übergangsfrist können Verbraucher noch mit Euro und Lew bezahlen. Ab 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Alte Lew-Banknoten können ab 2026 nur noch in Bulgarien umgetauscht werden, etwa bei Banken und Postämtern.
EU stärkt Recht auf Reparatur von Elektrogeräten
Mit der EU-Richtlinie 2024/1799, die die EU-Mitgliedstaaten bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, stärkt die EU das Recht auf Reparatur von Elektrogeräten. Hersteller bestimmter Produktgruppen wie Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Staubsauger müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten.
Die Kosten trägt der Käufer. Die Preise müssen jedoch fair, angemessen und transparent sein. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur statt für einen Austausch, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.
Deutschland bekommt elektronischen Widerrufsbutton
Deutschland führt 2026 den elektronischen Widerrufsbutton ein. Online-Händler müssen ihren Kunden dann mit einem gut sichtbaren und leicht auffindbaren Button auf der Website die Möglichkeit bieten, den Kauf per Klick zu widerrufen. Die gesetzliche Verpflichtung gilt ab 19. Juni 2026.
Auch ausländische Händler müssen sich daran halten, wenn der Shop sich nachweislich an deutsche Verbraucher richtet, etwa wenn die Webseite in deutscher Sprache ist, der Versand nach Deutschland erfolgt oder es eine .de-Domain gibt.
Einheitliches Gewährleistungslabel kommt
Ab 27. September 2026 verpflichtet die EU Händler zu einem einheitlichen Gewährleistungslabel. Verbraucher sollen damit auf einen Blick erkennen können, welche Rechte sie haben. Das Label muss Angaben zur zweijährigen Mindestgewährleistung enthalten sowie den Hinweis, dass die nationale Gewährleistungsdauer in einigen EU-Ländern länger sein kann. Außerdem muss es klare Informationen zu den Rechten bei Mängeln wie Reparatur, Ersatz, Minderung oder Rückerstattung enthalten sowie einen QR-Code zu einer EU-Informationsseite über Gewährleistungsrechte und nationale Besonderheiten.
EU verbietet vage Nachhaltigkeitsaussagen
Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie 2024/825 führt die EU ab dem 27. September 2026 strengere Regeln ein, um Verbraucher vor irreführenden Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen. Vage oder pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind ohne konkreten, überprüfbaren Nachweis nicht mehr zulässig. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsaussagen künftig belegen können und sie bei Bedarf mit nachvollziehbaren, überprüfbaren Daten untermauern.
Änderungen für neue Kreditverträge
Die neuen Regelungen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 sollen ab 20. November 2026 für neue Kreditverträge gelten. Sie bringen wichtige Änderungen besonders für digitale Kreditmodelle. Die neuen Regeln gelten etwa für Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite sowie „Buy Now, Pay Later“-Angebote.
Anbieter müssen Kosten und Bedingungen klar und verständlich darlegen und die Kreditwürdigkeit sorgfältiger überprüfen. Werbung, die suggeriert, dass die Kreditaufnahme die eigene finanzielle Situation verbessere, soll eingeschränkt werden. Das Ziel ist, Überschuldung zu verhindern und Verbraucher besser vor aggressiven oder intransparenten Angeboten zu schützen.