Dieser Begriff, der auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, stelle bei alkoholischen Getränken eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar, entschieden die Richter. Weintor vermarktet seine Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder mit dem Wort „bekömmlich" und verweist dabei auf ihre „sanfte" Säure. Die Behörden in Rheinland-Pfalz hatten dies beanstandet und bekamen nun vor Gericht Recht.
Deutsches Weintor Absage an „bekömmlichen" Wein
Winzer dürfen für ihren Wein nicht mit dem Wort „bekömmlich" werben. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute den Werbeslogan der rheinland-pfälzischen Winzergenossenschaft Deutsches Weintor verboten (Rechtssache C-544/10).