Tönnies / Tummel Kartellamt untersagt Schlachthof-Übernahme

Der Großschlachter und Fleischvermarkter Tönnies, Rheda-Wiedenbrück, darf den selbstständigen Schlachthof Tummel, Schöppingen im Münsterland, nicht übernehmen: Das Bundeskartellamt hat eine Beteiligung aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Tönnies kündigte an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.

Freitag, 18. November 2011, 09:27 Uhr
Lebensmittel Praxis

Bei der Beschaffung von Schlachtsauen sowie dem Vertrieb von Sauenfleisch an Fleischverarbeiter in Deutschland habe die Tönnies-Gruppe bereits eine marktbeherrschende Stellung, die sich durch den geplanten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Tummel weiter verstärkt hätte, begründete das Bundeskartellamt seine Entscheidung. Die Chancen für wirksamen Wettbewerb hätten sich weiter verschlechtert.

In Deutschland werden laut Bundeskartellamt aufgrund der hier konzentrierten Wurstherstellung etwa 65 Prozent aller in der EU geschlachteten Sauen zerlegt und abgesetzt. Die Tönnies-Gruppe als Deutschlands führender Schweine- und Sauenschlachter sei das dominierende Unternehmen in diesem Bereich. Über Tönnies sei der Schlachthofbetreiber auch mit dem größten deutschen Wurtsthersteller, der Mühlen-Gruppe, verbunden.

Tönnies weist die Argumentation des Bundeskartellamtes zurück. Mit der Beteiligung an Tummel gehe es Tönnies ausdrücklich nicht um eine Ausweitung der Sauenschlachtung in der Unternehmensgruppe, sondern um die Abrundung der bestehenden Angebotspalette um Schweinehälften.

Im vergangenen Jahr hatte Tönnies mit 7.600 Beschäftigten einen Umsatz von 4,3 Mrd. Euro erwirtschaftet. Rund 15,5 Mio. Schweine wurden auf den Schlachthöfen von Tönnies verarbeitet. Tummel ist mit 1,3 Mio. Schweineschlachtungen der achtgrößte deutsche Schlachtbetrieb.