Riegelein / Lindt Riegelein gewinnt erneut Goldhasen-Streit

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Rechtsstreit um den Goldhasen zu Gunsten der Confiserie Riegelein entschieden. Damit scheiterte Lindt & Sprüngli zum dritten Mal mit seiner Klage.

Freitag, 28. Oktober 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die Richter kamen erneut zu dem Schluss, dass der sitzende, seitwärts blickende Schokoladenhase in Goldfolie von Riegelein bleiben darf, wie er ist.

Hintergrund: Lindt & Sprüngli ließ sich im Jahr 2000 seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke u. a. für Deutschland schützen und versuchte per Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden Goldhasen nicht mehr vertreiben dürfen.

Riegelein wurde bereits 2002 in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt Recht gegeben. Jedoch legte Lindt & Sprüngli gegen dieses und zwei weitere Urteile zu Gunsten von Riegelein immer wieder Rechtsmittel ein.