Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe bei der EU-Kommission Entschädigungen von 16 Mio. Euro angemeldet. Tatsächlich liegen die Einbußen jedoch fünfmal höher, so die Einschätzung des DBV. Einige Salatarten wie Rucola und Chinakohl seien von der Entschädigungsregelung ausgeschlossen. Der Verband moniert auch, dass die Ansätze für die Entschädigungen zum Teil relativ gering seien, beispielsweise in Bezug auf die Anzahl der Salatpflanzen pro Hektar. Es dürfe zu keinen weiteren Kürzungen der Entschädigungen kommen, sollte das geplante EU-Budget von 210 Mio. Euro überschritten werden, so die Forderung des DBV.
EHEC Schäden nur zum Bruchteil abgedeckt
Den deutschen Gemüsebauern sind nach Schätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) durch die EHEC-Krise Schäden im Umfang von rund 75 Mio. Euro entstanden. Diese würden durch die Entschädigungsregelung der EU nur zu einem Bruchteil abgedeckt.