EU Erleichterung für Gentechnikverbot

Möglicherweise ist es bald innerhalb der EU leichter, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu untersagen. Die Blockade sei gelöst, sagte der zuständige EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg nach einem Treffen der EU-Minister in Brüssel. Bei gutem Willen sei eine Einigung unter den EU-Staaten bis zu den Europawahlen Ende Mai möglich.

Samstag, 05. April 2014 - Industrie-Archiv
Lebensmittelpraxis

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erwartet, dass sich die Staaten demnächst auf neue Zulassungsregeln einigen. Da Großbritannien seine ablehnende Haltung aufgegeben habe, gebe es unter den EU-Staaten wahrscheinlich eine ausreichende Mehrheit. Allerdings habe sich Deutschland immer noch nicht so richtig entscheiden können, räumte sie ein. Die Ministerin selbst ist für die Pläne, wirbt bei anderen Kabinettskollegen auf Unionsseite aber noch um Unterstützung.

Derzeit können die EU-Staaten den Anbau in Europa zugelassener Genpflanzen nur verhindern, falls sie ein Verbot mit dem Verweis auf Gefahren für Mensch oder Umwelt begründen können. Doch die Nutzung dieser „Schutzklausel" ist kompliziert: Dazu müssen die Regierungen neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf den Tisch legen, die die zuständige EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) in ihren Analysen noch nicht berücksichtigt hat. Deutschland hat dies beim Genmais MON 810 getan. Jüngst erst sorgte der Genmais 1507 für Furore, weil die EU-Staaten trotz breiter Ablehnung nicht die notwendige Mehrheit zustande brachten, um eine Zulassung zu verhindern.

Mit den neuen Plänen sollen die EU-Staaten nun mehr Spielraum für nationale oder regionale Anbauverbote bekommen. Die Liste möglicher Gründe für ein Verbot würde länger – so könnten die Staaten den Anbau zum Beispiel aus politischen Gründen untersagen. Auch kleine Parzellen in der Landwirtschaft könnten ein Argument sein, weil sich dann genetisch veränderte Pflanzen weniger leicht von normalen Pflanzen trennen lassen.