Das Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorerst gestoppt. Das bestätigten Regierungskreise der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.
Klingbeil hatte den Entwurf erst am Mittwoch zur Ressortabstimmung verschickt. Nun heißt es aus Regierungskreisen, der Vorschlag weiche vom Konzept der Finanzkommission Gesundheit ab „und ist in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“.
Politisch tot ist die Zuckersteuer damit noch nicht. Klingbeil kann nun nachbessern und seinen Entwurf nochmal entschärfen. Sein Ministerium kommentierte die Blockade nicht. Es liefen Abstimmungen, wie genau die Zuckersteuer umgesetzt werde, hieß es lediglich.
Die Abgabe soll Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm pro 100 Milliliter erfassen. Zero-Getränke mit Süßstoffen sowie reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein bleiben ausgenommen. Je nach Zuckergehalt wären zwischen 26 und 38 Cent pro Liter fällig.
Finanzministerium kalkuliert mit einer Milliarde Euro Mehreinnahmen
Der Starttermin ist im Entwurf auf den 1. Juli 2027 datiert. Das Finanzministerium kalkuliert mit jährlichen Einnahmen von rund einer Milliarde Euro – konkret 945 Millionen Euro im ersten Jahr und 1,155 Milliarden Euro im zweiten. Bis 2031 sollen die Einnahmen auf etwa 1,18 Milliarden Euro steigen.
Vor allem die Unionsfraktion lehnt die Zuckersteuer ab. Auch mehrere Bundesländer äußern Kritik. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete die Abgabe als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“. Aus der Wirtschaft kamen ebenfalls ablehnende Stimmen.