Immer wieder berichten Medien über angeblich tierschutzrelevante Missstände auf Schlachtbetrieben. Zuletzt stand der Fleischverarbeiter Tönnies wegen seiner Betäubungsstrategie mit CO2 in der öffentlichen Kritik. Jetzt haben Union und SPD haben im Bundestag eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die große Schlachtbetriebe zur Videoüberwachung verpflichtet.
Betroffen sind laut Bundesregierung 232 von rund 4.000 Betrieben, auf die aber rund 90 Prozent der geschlachteten Tiere entfallen. Grüne und Linke scheitern mit Anträgen auf Überwachung aller Schlachteinrichtungen. Das sei laut Anna Aeikens (CDU/CSU) ein „erster Schritt“ zu mehr Tierschutz in der Landwirtschaft. Die Koalition werde weitere Schritte folgen lassen, kündigte sie an.
Nur große Schlachtbetriebe
Die Videoüberwachungspflicht gilt ab dem 1. Januar 2027 für Schlachtbetriebe mit mindestens 1.000 Großvieheinheiten (GVE) pro Jahr sowie für Betriebe, die jährlich mindestens 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten. Von den bundesweit rund 4.000 Schlachtbetrieben fallen damit nach Angaben der Bundesregierung lediglich 232 unter die Regelung. Auf diese entfallen allerdings rund 90 Prozent der geschlachteten Tiere.
Die Veterinärbehörden erhalten nach dem Gesetz 30 Schlachttage Zeit, die Aufzeichnungen abzurufen. Die Auswertung dieser Daten soll dann auch KI-unterstützt erfolgen.
Grüne fordern flächendeckende Überwachung
Die Grünen-Abgeordnete Dr. Zoe Mayer bezweifelte, dass es sich bei öffentlich bekannt gewordenen Tierschutzverstößen um Einzelfälle handle. Misshandlungen wie das Schlagen von Tieren mit Metallstangen oder das Abtrennen von Gliedmaßen vor der Tötung seien Ausdruck eines Systems, in dem Tiere nicht als Lebewesen, sondern als Rohstoff betrachtet würden. Mayer forderte deshalb eine Ausweitung der Videoüberwachung auf sämtliche Schlachteinrichtungen.
Populismusvorwürfe von der CSU
CSU-Agrarpolitiker Alexander Engelhard warf Mayer vor, mit der Verwendung des Begriffs „Töten“ im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Schlachtung Populismus zu betreiben. Zugleich verteidigte er die Ausnahmen für kleinere Schlachtbetriebe. Eine Ausweitung der Überwachung verursache einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand.
Zwei Anträge der Grünen und der Linken, die unter anderem eine Videoüberwachung in sämtlichen Schlachteinrichtungen vorsahen, fanden im Bundestag keine Mehrheit.
AfD gegen Videoüberwachung
Bernd Schattner von der AfD kritisierte, dass die Schlachtbetriebe durch die Neuregelung „unter Generalverdacht“ gestellt würden. Zudem bezweifelte er, dass die Behörden über ausreichend Personal verfügten, um die Aufzeichnungen tatsächlich auszuwerten. Stattdessen seien Tierschutzverstöße konsequenter zu ahnden. Ein Antrag der AfD-Fraktion, auf die verpflichtende Videoüberwachung zu verzichten, scheiterte ebenfalls.