Rossmann Klage gegen Rundfunkbeitrag

Die Gebührenlast durch den neuen Rundfunkbeitrag steigt bei Rossmann nach eigenen Angaben von 40.000 auf etwa 200.000 Euro pro Jahr. Deshalb hat die Drogeriekette jetzt Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Abgabe eingereicht, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Donnerstag, 10. Januar 2013 - Handel-Archiv
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Das Unternehmen müsse „einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten" hinnehmen, zitiert die Zeitung aus der Klageschrift. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. „Absolut gesehen" habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

Rossmann sieht sich dem Bericht zufolge durch den neuen Rundfunkbeitrag in der allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert und macht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot geltend.

Der seit 1. Januar gültige Rundfunkbeitrag ersetzt die Rundfunkgebühren, deren Höhe sich nach der Zahl tatsächlich genutzter Geräte richtete. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), hatte den Rundfunkbeitrag zuletzt im „Handelsblatt" stark kritisiert. Größere Filialbetriebe würden deutlich schlechter gestellt als gleich große Unternehmen mit nur einem Standort, sagte er.