Novel-Food-Verordnung Gescheitert

In Brüssel sind die Verhandlungen über eine EU-weite Regelung, die eine Kennzeichnung oder gar ein Verkaufsverbot von Klontieren bzw. deren Erzeugnissen im Lebensmittel-Einzelhandel ermöglicht hätten, gescheitert. Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere dürfen somit weiterhin ohne Kennzeichnung in der EU verkauft werden.

Dienstag, 29. März 2011 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die Verhandlungen der Mitgliedsländer und des Europaparlaments über die Novel-Food-Verordnung liefen bereits seit drei Jahren. Nun behält die Verordnung aus dem Jahr 1997 ihre Gültigkeit.

Klonen ist in der EU nicht verboten. Fleisch von Klontieren muss allerdings zugelassen werden, bevor es auf den EU-Markt kommt. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es nicht. Die Klone werden in der EU nicht zu Lebensmitteln verarbeitet, wohl aber ihre Nachfahren.

Das EU-Parlament wollte strikte Vorgaben für die Vermarktung von Klonfleisch einführen, scheiterte aber am Widerstand der EU-Mitgliedsstaaten sowie der EU-Kommission. Die argumentiert, dass einerseits der Aufwand zu hoch sei, um die Nachfahren von Klontieren zu ermitteln, und fürchtet andererseits, dass das Vorhaben gegen Regeln der Welthandelsorganisation WTO verstoßen könnte.