Am Montag reichte die Gewerkschaft Klage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen ein, bestätigte das Gericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Die Richter hatten vor drei Wochen bereits die Ladenöffnung an Sonntagen in der Landeshauptstadt Dresden gestoppt. Sie begründeten dies damit, dass das sächsische Ladenöffnungsgesetz - und damit die für alle Kommunen geltende Rechtsgrundlage - "offensichtlich verfassungswidrig" sei.