Leser fragen... Ladesäulen selbst betreiben – wann sich der Eigenbetrieb für Händler lohnt

Hintergrund

… und Experten antworten. In dieser Ausgabe erklärt Cathrin Klitzsch, welche Betriebsmodelle für Ladestationen auf Parkplätzen infrage kommen.

Donnerstag, 01. Oktober 2026, 07:40 Uhr
Hedda Thielking
Cathrin Klitzsch ist Projektleiterin Elektromobilität im Handel sowie Klima und Energie beim EHI Retail Institute und Autorin des Whitepapers „Elektromobilität im Handel“. Bildquelle: EHI

Eigenbetrieb prüfen

Wenn die Regionalgesellschaft den Betrieb der Ladesäulen bislang vollständig übernommen hat, sollten Händler vor einem Wechsel das passende Betriebsmodell prüfen. Ein Eigenbetrieb ermöglicht mehr Kontrolle über Kundenkontakt, Preise und die Nutzung der ­Infrastruktur, verursacht aber zusätzliche Kosten und Pflichten.

Nachdem Sie die gesetzlichen Anforderungen ab 2027 am Standort geprüft haben, sollten Händler klären, ob sich der Eigenbetrieb wirtschaftlich und organisatorisch lohnt. Im Falle einer Erweiterung gehören die Analyse des Netzanschlusses, die baulichen Voraussetzungen und das erwartete Ladevolumen dazu. Entscheidend ist, welches Ladeangebot zum Standort und zur Kundschaft passt: wenige Schnellladesäulen für den kurzen Aufenthalt oder mehr Ladepunkte mit längerer Ladedauer, die Händler zum Beispiel auch nachts an Anwohner vermieten können?

Kosten und Erträge abwägen

Wenn die erforderliche Ladeinfrastruktur bereits vorhanden ist, sollten Händler die Kosten und mögliche Erträge gegenüberstellen. Zu den Kosten zählen Hardware, Software, Betrieb und Instandhaltung sowie mögliche Verpflichtungen, etwa die Haftung. Dem stehen ein Imagegewinn, die Erschließung neuer Kundengruppen und gegebenenfalls Einsparungen durch selbst erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen gegenüber. Hinzu kommen Einnahmen aus den Ladevorgängen und der Treibhausgasminderungsquote.

Betriebsmodell festlegen

Für den Betrieb der Ladestationen kommen verschiedene Modelle infrage. Kaufleute können die Hardware kaufen oder mieten und das Softwaremanagement, die Zahlungsabwicklung sowie den Kundenkontakt selbst organisieren. In diesem Fall übernehmen sie zugleich die Aufgaben eines Charge-Point-Operators (CPO) und eines Electric-Mobility-Providers (EMP). Sie können aber auch nur einen Teil der Aufgaben übernehmen. So lässt sich der Betrieb beispielsweise an einen CPO vergeben. Dafür erhalten Händler eine Pacht oder werden an den Umsätzen beteiligt.

Da die Ladesäulen, Netzanschlüsse, Genehmigungen und Eichungen bereits vorhanden sind, sollte der Händler zunächst prüfen, wie oft Kunden geladen und wie viel Strom sie dabei abgerufen haben. Damit lässt sich der weitere Betrieb besser planen und lassen sich potenzielle Neukunden gezielt ansprechen. Wichtig sind zudem eine saubere Dokumentation und klare Kommunikation. Sobald die Betreiberrolle geklärt ist, muss der Betreiber im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.

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