Elektroschrott Handel stärker in der Pflicht

HaWer auf mehr als 400 qm Verkaufsfläche Elektrogeräteanbietet, muss Altgeräte zurücknehmen. Dies ist eine der Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Dienstag, 31. März 2015 - Management
Susanne Klopsch
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Unnötig: Dies ist laut Kai Falk, Geschäftsführer Handelsverband Deutschland (HDE), die vom Bundeskabinett in der Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) beschlossene verpflichtende Rücknahme von Elektro-Altgeräten durch den Handel: „Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme von Elektrogeräten im Einzelhandel hervorragend.“ Der HDE hatte sich für die haushaltsnahe Entsorgung in der Wertstofftonne eingesetzt.

Ziel der Gesetzesnovelle ist, die Sammelmengen bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu erhöhen, wertvolle Metalle aus dem Altmaterial zurückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen.

Nach dieser Neuregelung sind große Vertreiber künftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Groß ist derjenige Händler, der auf mehr als 400 qm Verkaufsfläche in seinem Geschäft Elektro- und Elektronikgeräte anbietet. Bei kleinen Geräten (keine Kantenlänge größer als 25 cm) ist der Händler sogar ohne dass der Kunde ein entsprechendes Neugerät kauft, zur Rücknahme verpflichtet. Etwa 9.000 Märkte sind nach Branchenschätzungen von dieser Regelung betroffen. Wer in Aktionen temporär auf kleiner Fläche Fernseher o. ä. verkauft, bleibt ausgenommen. Endverbraucher müssen bei der Rückgabe keinen Kassenzettel vorlegen. Allerdings sollen sie vor der Rückgabe zugängliche Batterien entfernen und entsorgen.

Auch Online-Händler sollen zur Rücknahme verpflichtet werden, wenn sie über mehr als 400 qm Lagerfläche für Elektrogeräte verfügen. Sie haben die Wahl, wie dies geschen soll: Möglich seien laut Bundesumweltministerium Kooperationen mit dem stationären Handel oder Sozialbetrieben sowie Rücksendemöglichkeiten. Letztere könnte beispielsweise die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes sein, mit dem der Vertreiber Vertragsbeziehungen unterhalte.

Die Novelle ist noch nicht in Kraft: Bundesrat und Bundestag müssen sich noch mit ihr befassen. Das Gesetz soll dann möglichst bis Ende des Jahres in Kraft treten.

Noch versieht der Toaster seinen Dienst. Hat er seinen Geist aufgegeben, muss ihn der Handel künftig unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen.

Ab 2016 soll die Sammel- und Verwertungsquote von Elektro-Altgeräten höher als 45 Prozent liegen.