Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift, ist vorerst weiterhin möglich. Das EU-Parlament hat sich auf eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2016
Beim Lastschriftverfahren mit EC-Karten pochen die Datenschützer auf strengere Regeln. Dabei geht es vor allem darum, wie lange Transaktionsdaten gespeichert und wie sie genutzt werden dürfen.