Recht Was bedeutet die Senkung der Mehrwertsteuer für die Food-Branche?

Aldi, Edeka, Lidl, Rewe und ihre Töchter – alle haben sie bereits angekündigt, die geplante Senkung der Umsatzsteuer an ihre Kunden weiterzugeben. Welche Fallstricke warten, erklärt Steuerberater und Umsatzsteuerexperte Sven Janken.

Mittwoch, 04. Oktober 2023 - Regalplatz
Markus Wörmann
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Bildquelle: Sven Janken, Steuerberater bei Ebner Stolz in Bonn, hat sich auf Umsatzsteuer spezialisiert. Foto: Ebner Stolz

Die große Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel hat überrascht: Statt großzügiger Autoabwrackprämien wie in früheren Zeiten sollen alle Verbraucher in den Genuss von Staatshilfen kommen. Vom 1. Juli bis 31. Dezember wird die Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt, gesenkt. Der Konsum soll angekurbelt, die Konjunkturdelle aufgefangen werden. All das verspricht die geplante Senkung von 19 auf 16, beziehungsweise sieben auf fünf Prozent im zweiten Halbjahr 2020.

LP: Was ist nach der Umstellung besonders wichtig?

Sven Janken: Der Zeitpunkt, wann die Leistung erbracht wird, ist das, was zählt. Und das unabhängig davon, wann die Rechnung gestellt oder bezahlt wird.

Was passiert mit der Vorsteuer?

Wenn der alte Steuersatz für vom 1. Juli bis zum 31. Dezember erbrachte Umsätze in Rechnung gestellt wird, darf der Händler trotzdem nur 16 Prozent beziehungsweise fünf Prozent als Vorsteuer abziehen. Wer zu viel Steuern zahlt, bleibt nachher darauf sitzen. Es lohnt sich also ganz besonders, genau hinzuschauen, ob alle Beteiligten den richtigen Steuersatz ausgewiesen haben. Das Gleiche gilt für den Zeitraum nach dem 31. Dezember.

Was passiert, wenn bereits vor dem 1. Juli eine Anzahlung geleistet wurde?

Wenn die Leistung nach dem 1. Juli erbracht wird, wird die Gesamtsumme auf den niedrigeren Steuersatz angepasst. Im Ergebnis: 16 Prozent beziehungsweise fünf Prozent Mehrwertsteuer auf die gesamte Leistung, die nach dem 1. Juli ausgeführt wird, egal, ob eine Anzahlung vorher mit 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Das muss auf der Endrechnung transparent gemacht werden.

Und Jahresrückvergütungen, Jahresboni und ähnliches am Ende des Jahres?

Wahrscheinlich muss der jahresübergreifende Bonus anteilig aufgeteilt werden in alten und neuen Steuersatz, wenn er sich aufs ganze Jahr bezieht.

Wie sieht es mit Mietverträgen aus?

Wenn der Mietvertrag als Dauerrechnung gilt, schuldet man dem Staat als Vermieter weiter 19 Prozent (19 Prozent müssen im Vertrag stehen), der Mieter darf aber nur 16 Prozent als Vorsteuer abziehen. Im Zweifel sollten die Verträge möglichst schnell angepasst werden. Das gilt für sämtliche Miet- und Leasingverträge – also auch geleaste Unternehmensfahrzeuge.

Was ist mit Reklamationen?

Kauft ein Kunde eine Ware vor dem 1. Juli und gibt sie nach dem 1. Juli zurück, muss mit dem alten Satz berichtigt werden. Das dürfte für die Kassensysteme schon eine kleine Meisterleistung werden. Wahrscheinlich muss da einiges händisch korrigiert werden. Kann das nicht gesondert eingestellt werden, macht der Händler Verlust – nämlich die drei Prozent, die zu viel ans Finanzamt abgeführt wurden.

Diese vier Mehrwertsteuersätze gibt es in Deutschland

  1. Regelsteuerstatz: Der Regelsteuersatz von 19 Prozent kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein steuerpflichtiger Umsatz vorliegt, für den keine Ermäßigung nach §12 Abs.2 UStG in Betracht kommt.
  2. Ermäßigter Steuersatz: Ermäßigter Steuersatz sieben Prozent bei Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb (laut Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz bezeichnete Gegenstände), Vermietung der in der Anlage bezeichneten Gegenstände (mit Ausnahmen), Beherbergungsumsätze (zum Beispiel Hotelübernachtungen), Aufzucht und Viehhaltung, Pflanzenzucht, Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere, Vatertierhaltung und Leistungs- und Qualitätsprüfungskosten in der Tierzucht, Leistungen und Tätigkeiten von Zahntechnikern, Eintrittsberechtigungen für kulturelle Einrichtungen, Zirkusse und Zoos, Filmvorführungen, Künstlerische Leistungen nach dem Urhebergesetz, Leistungen von mildtätigen, kirchlichen und gemeinnützigen Körperschaften, Umsätze von Schwimm- und Heilbädern und Kureinrichtungen, Leistungen zur Beförderung von Personen, E-Books, auf elektronischem Weg überlassene Hörbücher, Elektronische Bereitstellung eines Datenbankzugriffes (zum Beispiel für Zeitungsarchive).
  3. Durchschnittsteuersatz: Durchschnittsteuersatz 10,7 Prozent: Die Durchschnittsteuersätze werden bei Leistungen und Umsätzen von landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung gebracht.
  4. Ermäßigter Durchschnittsteuersatz: Ermäßigter Durchschnittsteuersatz 5,5 Prozent findet Anwendung bei Lieferungen und bei Erzeugnissen aus der Forstwirtschaft, ausgenommen sind Sägewerkserzeugnisse, Getränke, alkoholische Flüssigkeiten sowie Lieferungen ins Ausland (sofern nicht in Anlage 2 angegeben). Die Ausnahmen werden mit 19 Prozent belegt.

Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent ist gerade für die Lebensmittelbranche sehr wichtig und gilt laut besagter Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz aktuell für 55 Gegenstände, die noch in mehreren Hundert Definitionen näher beschrieben sind. Da wiehert so manchmal der Amtsschimmel, wenn es beispielsweise unter Punkt 34 heißt: „Wasser, ausgenommen - Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, - Heilwasser und - Wasserdampf“. Bedeutet: Leitungswasser sieben Prozent Mehrwertsteuer, wenn es abgefüllt in Flaschen oder als Wasserdampf verkauft wird 19 Prozent.

(Quelle: Zentrum für europäisches Umsatzsteuerrecht)

Weitere unerwartete Mehrwertsteuer-Beispiele aus dem Lebensmittelbereich

  • Äpfel werden mit sieben Prozent versteuert, Apfelsaft mit 19 Prozent
  • Pfeffer, Majoran oder Basilikum sieben Prozent Mehrwertsteuer, Gewürzmischungen 19 Prozent
  • Tonkabohne (auch ein Gewürz) 19 Prozent Mehrwertsteuer
  • Trüffel sieben Prozent Mehrwertsteuer, Trüffel mit Essig haltbargemacht 19 Prozent
  • 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Hummer, sieben Prozent auf Krabben
  • Kartoffeln sieben Prozent Mehrwertsteuer, Süßkartoffeln 19 Prozent
  • Milch sieben Prozent Mehrwertsteuer, Soja- und Hafermilch 19 Prozent
  • Adventskränze aus frischem Grün sieben Prozent, aus getrocknetem 19 Prozent.
  • Erst im Januar 2020 wurde die Mehrwertsteuer für Tampons auf sieben Prozent gesenkt. Windeln werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.

 Dieser Artikel wurde erstmals am 09.06.2020 auf www.regalplatz.com veröffentlicht.