Nach Mehrweg-Testbesuchen DUH droht Gastronomieketten mit Klagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Testbesuchen in Gastronomieketten zahlreiche Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt.  Nun plant die Umweltorganisation rechtliche Schritte gegen die betroffenen Unternehmen. Zugleich erhöht sie den politischen Druck, was auch der Lebensmitteleinzelhandel zu spüren bekommen dürfte.

Donnerstag, 02. Januar 2025, 12:46 Uhr
Thomas Klaus
Artikelbild DUH droht Gastronomieketten mit Klagen
Die Deutsche Umwelthilfe ist mit der mangelnden Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie äußerst unzufrieden. Bildquelle: Mirco Moskopp

Die Deutsche Umwelthilfe hat bei Testbesuchen in Filialen großer Gastronomieketten erneut Verstöße gegen die seit zwei Jahren geltende Mehrwegangebotspflicht festgestellt. In 7 von 15 besuchten Filialen von Burger King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee und Vapiano entdeckte die Umweltorganisation nach eigenen Angaben Mängel bei der Umsetzung der Pflicht.

Keine Rote Karte für Vapiano, aber trotzdem Kritik

Besonders negativ fiel laut Deutscher Umwelthilfe die Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken auf. In keiner der getesteten Filialen bot das Unternehmen ein vollständiges Mehrwegangebot an. Doch auch Burger King und Nordsee erhielten Rote Karten. 

Bei Vapiano wurde zwar kein Verstoß gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt. Aber die Umsetzung sei dennoch nicht vorbildlich. Denn Vapiano nutze ein unternehmenseigenes Mehrwegsystem und bepfande die Becher mit einem sehr hohen Betrag von 5,50 Euro; das halte unter Umständen viele Verbraucher von der Nutzung ab. Die angebotenen Mehrweg-Boxen seien mit einem Pfandbetrag von 0,50 Cent zu niedrig angesetzt, damit ein ausreichender Anreiz zur Rückgabe gegeben werde.

Unterlassungserklärungen oder zur Not Klagen

Die Deutsche Umwelthilfe kündigte rechtliche Schritte gegen die betroffenen Unternehmen an. Falls diese sich nicht durch Unterlassungserklärungen verpflichten, die festgestellten Verstöße abzustellen, will die Umweltorganisation bei den zuständigen Landgerichten Klagen einreichen.

„Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernstnehmen“, kritisiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. Ausreden wie „Mehrweg sei aus“ oder könne nur bei Online-Bestellungen ausgegeben werden, hinderten Verbraucher am Verwenden umweltfreundlicher Mehrwegverpackungen. 

Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen

Die Deutsche Umwelthilfe sieht die Mehrwegangebotspflicht als gescheitert an und fordert von der nächsten Bundesregierung Nachbesserungen. Dazu gehören nach Ansicht der Organisation insbesondere finanzielle Anreize für Betriebe sowie Verbraucher, Mehrweg zu nutzen. Die DUH schlägt eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen vor.

Elena Schägg, stellvertretende Leiterin für Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, bemängelt zudem, dass die Testpersonen bei insgesamt 180 Testbesuchen in einem Zeitraum von zwei Jahren kein einziges Mal vom Verkaufspersonal aktiv auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht wurden. „So bleibt Mehrweg den meisten Leuten unbekannt“, kritisiert Schägg.