Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum bestätigte, dass Iceland Foods die Bezeichnung „Iceland“ nicht exklusiv als Marke für Lebensmittel und Einzelhandelsdienstleistungen in der EU schützen darf. Die isländische Regierung hatte Einspruch eingelegt, da der Begriff ein geografischer Name sei und nicht allein einem Unternehmen gehören könne, das berichtete das Fachmagazin „The Grocer“.
In der Vergangenheit hatten isländische Unternehmen Schwierigkeiten, ihre Produkte unter Angabe ihrer Herkunft in der EU zu vertreiben, da Iceland Foods den Markenschutz für sich beanspruchte. Der Rechtsstreit zwischen dem britischen Handelsunternehmen und dem Staat Island dauert bereits mehrere Jahre an. Mit der aktuellen Entscheidung bleibt es dabei: Der Landesname „Island“ darf nicht exklusiv von einer einzelnen Firma beansprucht werden. In Island wird die Entscheidung als wichtiger Erfolg gewertet, um den Zugang einheimischer Produkte zum EU-Markt zu sichern.
Iceland Foods hat noch die Möglichkeit, vor dem Gericht der Europäischen Union gegen den Entscheid zu klagen. Ob das Unternehmen diesen Schritt gehen wird, ließ es laut dem Artikel bisher offen.