Bundesverbraucherministerium Täuschungsfälle veröffentlichen

Künftig sollen die Kontrollbehörden der Länder nicht nur Rechtsverstöße und Grenzwert-Überschreitungen publik machen sondern die Öffentlichkeit bei „hinreichendem Verdacht" bereits über Täuschungsfälle informieren.

Donnerstag, 28. Februar 2013 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
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Bildquelle: Laurence Chaperon / BMELV

Nach Angaben des von Ilse Aigner (CSU, Foto) geleiteten Bundesverbraucherministeriums wurde dies als Reaktion auf den Pferdefleisch-Skandal noch in ein Gesetzespaket aufgenommen, das am heutigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Konkret sollen die Behörden Fälle von Etikettenschwindel künftig auch dann veröffentlichen, wenn dafür kein Bußgeld oder nur ein Bußgeld von unter 350 Euro fällig wird. Bei Bußgeldern von mehr als 350 Euro muss ein Verstoß schon jetzt veröffentlicht werden.

So könnten Verbraucher zügiger über betroffene Produkte informiert werden. Erweiterte Informationen für Verbraucher sind auch Teil eines Aktionsplans, den Bund und Länder Mitte Februar als Konsequenz aus dem Pferdefleisch-Skandal vereinbart hatten.