In der EU gibt es genau 964 besonders eingetragene Produktnamen. 502 sind „geschützte Ursprungsbezeichnungen" (g.U.). Bei diesen Produkten muss die gesamte Herstellung in einem bestimmten Gebiet erfolgen. Dazu gehört beispielsweise der „Allgäuer Emmentaler". Zudem gibt es 462 „geschützte geografische Angaben" (g.g.A.). Bei diesen Produkten (beispielsweise der „Nürnberger Lebkuchen") muss nur eine der Produktionsstufen im Herkunftsgebiet liegen, Rohmaterial darf auch von anderswo kommen. Alleine 37 Prozent aller geschützten Produktnamen betreffen Käse, 20 Prozent Bier.
Im Bericht des Rechnungshofes heißt es, die Erzeuger setzten mit den 964 Produkten jährlich rund 15 Mrd. Euro um. Das bestehende Kontrollsystem sei jedoch unzulänglich. So habe es in einem EU-Staat keine Plausibilitätsprüfung gegeben, ob der auf bestimmten Parzellen mögliche Olivenertrag überhaupt in einem vernünftigen Verhältnis zur Menge des vermarkteten Olivenöls stehe. In einem anderen EU-Land sei nicht wirklich geprüft worden, woher die Milch für einen Käse tatsächlich stamme.
In den meisten EU-Ländern gebe es „keine regelmäßigen Kontrollen zur Aufdeckung und Vermeidung unerlaubter Vorgehensweisen". Die EU-Kommission wiederum überwache nicht die Kontrollen der Mitgliedstaaten.
Der Rechnungshof stellte auch fest, dass viele Hersteller den geografischen Schutz ihres Produktes gar nicht erst beantragen, weil sie das Prüf- und Genehmigungsverfahren für zu bürokratisch und zu langwierig halten: Es dauert etwa vier Jahre.
Geschützte Herkunftsangaben Bessere Kontrollen gefordert
Die geschützten Angaben über die Herkunft bestimmter Agrarprodukte müssen nach Ansicht des EU-Rechnungshofes besser kontrolliert werden. In einem Sonderbericht bemängeln die Prüfer auch, dass die EU bisher zu wenig getan habe, um die Möglichkeit, Herkunftsangaben schützen zu lassen, bekanntzumachen.