Die Richter gaben einer Klage von Verbraucherzentralen gegen den Deutschen Brauer-Bund statt. Dem Brauer-Bund wurde unter anderem untersagt, eine schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben sowie auf Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen. Dies sei nicht mit einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vereinbar.