Die Richter gaben einer Klage von Verbraucherzentralen gegen den Deutschen Brauer-Bund statt. Dem Brauer-Bund wurde unter anderem untersagt, eine schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben sowie auf Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen. Dies sei nicht mit einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vereinbar.
Brauer-Bund Urteil gegen Werbe-Aussage
Brauereien dürfen bei Bier nicht mit angeblich gesundheitsfördernden Wirkungen werben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.