Albflor Erfolg im Streit um Zwangsabgabe

Im Streit um Zwangsabgaben für Milch-Werbekampagnen hat die Molkerei Albflor einen Teilerfolg verbucht. Das Verwaltungsgericht Ansbach verpflichtete den Freistaat zur Zurückzahlung von 73.000 Euro.

Dienstag, 02. August 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Das Geld hatte die Albflor in den Jahren 2006 und 2007 in einen Absatzförderfonds für Milch eingezahlt. Für den Fall, dass die Molkerei auch in einem Berufungsverfahren Erfolg hat, könnten auch die übrigen privaten Molkereien in Bayern Ansprüche geltend machen. Dadurch müsste der Freistaat nach Schätzungen des Verwaltungsgerichts Ansbach mehrere Millionen Euro an die bayerischen Molkereien und Schlachthöfe zurückzahlen.

Mit dem Geld aus dem Absatzförderfonds hatte die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) jahrelang Werbekampagnen für Milch finanziert. Das Bundesverfassungsgericht hatte solche Zwangsabgaben im Februar 2009 rückwirkend bis 2002 für grundgesetzwidrig erklärt.

Daraufhin hatten sich viele Molkereien, darunter auch die Albflor Milchwerke in Simmelsdorf (Landkreis Nürnberger Land), geweigert, die Gelder über das bayerische Landesamt für Landwirtschaft an den Absatztförderfonds abzuführen - und zugleich frühere Zahlungen zurückgefordert. Allein die Albflor Milchwerke hatten vom Freistaat rund 400.000 Euro zurückverlangt.

Dass die Molkerei überhaupt Geld zurückerhält, verdankt sie nach Angaben des Gerichts zweideutigen Formulierungen in den Bescheiden des Landeamtes für Landwirtschaft. Die Freisinger Behörde hatte darin versäumt, die Bescheide eindeutig für abschließend zu erklären. Bei anderen Bescheiden an Molkereien über Zwangsbeiträge sei dies hingegen der Fall; deswegen hätten die Verwaltungsrichter im selben Verfahren zwei andere Klagen gegen die Abgabe zurückgewiesen, erläuterte ein Gerichtssprecher.