Heineken Gericht verringert EU-Strafe für Heineken

Der Brauereikonzern Heineken muss nach einem Gerichtsurteil weniger Bußgeld wegen illegaler Preisabsprachen in den 90er Jahren zahlen als von der EU-Kommission vorgesehen.

Donnerstag, 16. Juni 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Das EU-Gericht in Luxemburg reduzierte am Donnerstag die Strafe wegen der Beteiligung an einem Bierkartell auf dem niederländischen Markt von 219 auf 198 Mio. Euro. Nach Ansicht der Richter hat die EU-Kommission, als sie 2007 die Strafe verhängte, nicht genügend Beweise für weitreichende Verfehlungen vorgelegt. Das EU-Gericht setzte auch die Strafe für den Brauereikonzern Bavaria von 22,9 auf 20,7 Mio. Euro herunter.

Im Grundsatz bestätigten die Richter aber die Entscheidung der EU-Kommission. Die europäischen Wettbewerbshüter hatten Heineken sowie zwei weitere niederländische Brauereien für schuldig befunden, von 1996 bis 1999 in den Niederlanden Bierpreise und Preiserhöhungen abgesprochen zu haben. Das galt sowohl für Kneipen, Restaurants sowie Privatkäufer, so dass die Konzerne den Markt fast vollständig kontrollierten.