DUH Schlappe vor Gericht

Im Streit um die Pfand-Kennzeichnung von Coca-Cola-Einweg-Plastikflaschen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin wies eine Klage des Vereins gegen den Getränkekonzern am Donnerstag ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Dienstag, 24. November 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Die Umwelthilfe hatte Coca-Cola Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil auf die Pfandpflicht der Flaschen lediglich ein Piktogramm hinweist, jedoch kein Text. Das Gericht sah diese Praxis jedoch im Einklang mit der Auffassung diverser Behörden und Verbände, wie die Sprecherin sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.