Melitta Soll Millionenstrafe zahlen

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat bestätigt: Kaffeeröster Melitta muss wegen verbotener Preisabsprachen zahlen, dabei geht es um eine Strafe von 55 Mio. Euro.

Donnerstag, 13. Februar 2014 - Industrie-Archiv
Lebensmittelpraxis

Der Fall stammt bereits aus dem Jahr 2009: Damals hatte das Bundeskartellamt das Bußgeld wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Melitta hatte Einspruch eingelegt: Dabei ging es um die Frage, ob Melitta trotz zwischenzeitlich erfolgter Umstrukturierungen im Konzern die Buße zahlen müsse, nicht über die Höhe der Strafe selbst.
Das jüngste Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Melitta hat Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.