Ritter Sport kann in einem Markenrechtsstreit um einen quadratischen Haferriegel auf einen Erfolg hoffen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte bei einer Anhörung Zustimmung für die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker aus Mannheim, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. Die Verpackungen seien „überdurchschnittlich“ ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani demnach zu Beginn der Verhandlung.
Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ verklagt. Das Unternehmen sieht durch die quadratische Verpackung des Riegels sein Markenrecht verletzt. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist für Ritter Sport eine Art Blanko-Verpackung registriert – neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Neben Schadenersatz verlangt Ritter Sport laut Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen wird.
„Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben“, sagte Richter Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Ritter Sport argumentiert demnach, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden.
Firma Wacker nimmt quadratischen Riegel vom Markt
In der ersten Instanz hatte Ritter Sport den Streit noch verloren. Das Landgericht Stuttgart sah im Januar keine Markenverletzung. Ritter Sport legte daraufhin Berufung ein. Wann das Oberlandesgericht seine Entscheidung verkündet, stand zunächst nicht fest.
Die Firma Wacker hat den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack inzwischen aus dem Online-Verkauf genommen – um möglichen höheren Schadenersatzforderungen vorzubeugen. Gründer Matteo Wacker ersetzte das Produkt laut der Mitteilung vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“.