Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen eine Reihe steuerpolitischer Maßnahmen. Jüngstes Beispiel ist der Entwurf eines Kunststoffverpackungssteuergesetzes (KunststoffVStG) aus dem Bundesfinanzministerium. In einem Begleitpapier für die Bundestagsabgeordneten räumt das SPD-geführte Ministerium ein, dass die Steuer Verbraucher belasten könnte. Wörtlich heißt es: „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind zu erwarten. Die Ausgestaltung der Kunststoffverpackungssteuer als Verbrauchsteuer ist darauf angelegt, dass die Steuerschuldner die Belastung auf den Endkunden abwälzen.“
Steuerschuldner wären dem Entwurf zufolge Hersteller von Kunststoffverpackungen in Deutschland sowie Unternehmen, die Verpackungen importieren. Auch Händler und Hersteller aus der Lebensmittelbranche könnten betroffen sein, etwa wenn sie selbst als Hersteller oder Importeure von Verpackungen gelten. Die genaue Abgrenzung ist noch zu klären. Für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen wären ab Juli 2027 insgesamt 550 Euro fällig. Dem Entwurf zufolge sollen Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als fünf Prozent steuerpflichtig sein.
Erfasst würden im Wesentlichen Folien, Transport- und Verpackungsmittel sowie Deckel und Kunststoffkapseln. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff soll es auf Antrag eine Entlastung geben. Nach kursierenden Berechnungen würde die Steuer eine PET-Getränkeflasche mit 0,5 Liter Inhalt um [0,99 Cent – Angabe anhand der Quelle prüfen] verteuern. Bei einer 1,5-Liter-Flasche wären es 1,93 Cent.
Der Bund will mit dem KunststoffVStG ab 2028 jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro einnehmen. Neben höheren Steuereinnahmen soll die Abgabe den Verpackungsverbrauch senken. Aus dem Begleitpapier: „Mit dem steuerlichen Preissignal wird ein Impuls für einen verminderten Einsatz von Kunststoffverpackungen gesetzt.“
Neue Steuer als weiterer Kalkulationsbestandteil
Der NaGeB-Vorsitzende kritisiert unter anderem, der Gesetzentwurf vermittle den Eindruck, als würden die zusätzlichen Kosten „einfach irgendwo in den Gewinn- und Verlustrechnungen der Hersteller verschwinden“. Das würden sie nicht, so Oeltermann.
Vielmehr werde die Kunststoffsteuer zu einem weiteren Kalkulationsbestandteil. Hersteller, Lebensmittelindustrie und Handel müssten versuchen, die zusätzlichen Kosten entlang der Wertschöpfungskette weiterzugeben. Oeltermann ist überzeugt: „Am Ende wird zumindest ein Teil davon auf dem Kassenbon des Verbrauchers landen. Und dort wird es besonders interessant. Denn wird die Kunststoffsteuer in den Verkaufspreis eingerechnet, erhöht sie zugleich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Der Staat verdient damit ein zweites Mal an der von ihm selbst verursachten Preissteigerung.“ Eine solche zusätzliche Belastung durch die Umsatzsteuer sei bereits von der Besteuerung von Kraftstoffen bekannt.
Oeltermann: Mittelstand zunehmend Melkkuh der Nation
„Gleichzeitig entstehen neue Dokumentations-, Melde- und Kontrollpflichten“, fügt Oeltermann hinzu. Unternehmen benötigten Personal und Systeme, um diese Anforderungen zu erfüllen. Auch der Staat brauche zusätzliche Strukturen für Erhebung und Kontrolle. „Das alles in einer Zeit, in der Bürokratieabbau, eine schlankere Verwaltung und Entlastungen für die Wirtschaft zu den politischen Dauerforderungen gehören. Wir schaffen also Bürokratie, um eine Steuer zu administrieren, deren Kosten wir anschließend über höhere Preise selbst bezahlen.“
Nach Auffassung des NaGeB-Vorsitzenden wird der deutsche Mittelstand „zunehmend zur Cash Cow der Nation“. Oeltermann wörtlich: „Mittelständische Unternehmen schaffen Arbeitsplätze vor Ort. Sie sorgen dafür, dass Familien ihren Lebensunterhalt verdienen können. Familienunternehmer investieren über Jahrzehnte in ihre Betriebe, tragen persönliches Risiko und Verantwortung für Mitarbeitende, Kunden und ihre Region. Und während sie genau das tun, diskutieren wir gleichzeitig darüber, wie viel zusätzliche Steuer- und Bürokratielast sie noch tragen können.“