Lebensmittelverschwendung Aufklärungsaktion zum MHD

Mit rund 4 Mio. Flyern in 21.000 Supermärkten werden die Verbraucher ab sofort über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) informiert. Die Aufklärungskampagne soll erreichen, dass weniger noch genießbare Lebensmittel im Müll landen.

Montag, 19. März 2012 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Aufklärungsaktion zum MHD
Bildquelle: Belz

Viele Kunden missverstünden das MHD oder verwechselten es mit dem Verbrauchsdatum „Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Montag zum Auftakt der Kampagne in Berlin. „Mit dieser Aktion erreichen wir über die Hälfte der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland", betonte der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL), Friedhelm Dornseifer. Auch der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde begrüßt die Kampagne.
Flyer und Servicekarten des Bundesministeriums beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Bei richtiger Lagerung können Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des MHD ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden. Aigner: „Ist das aufgedruckte MHD erreicht oder überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und probieren – das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos genießbar ist." Dagegen gibt das Verbrauchsdatum den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte.
Das Info-Material ist ab sofort auch kostenlos im Internet abrufbar unter www.bmelv.de.