Hornbach Klage nach Abmahnung

Wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen den Baumarktbetreiber Hornbach erhoben. Der verkaufe Energiesparlampen, die die Grenzwerte für Quecksilber überschritten, und er weigere sich, dazu eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Dienstag, 09. August 2011 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Von der Baumarktkette Hornbach verkaufte Energiesparlampen der Eigenmarke „Flair Energy" enthalten laut DUH regelmäßig zu viel giftiges Quecksilber. Gemessen worden seien Höchstwerte von bis zu 13 mg, womit der gesetzlich erlaubte Grenzwert von 5 mg um mehr als das Doppelte überschritten worden sei. Obwohl Hornbach die Energiesparlampen der Eigenmarke „Flair Energy" inzwischen aus dem Sortiment genommen hat, fordert die Umweltschutzorganisation von Hornbach die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Darin soll sich das Unternehmen verpflichten, nur noch Energiesparlampen in Verkehr zu bringen, die weniger als 5 mg Quecksilber enthalten. Eine solche Erklärung hat Hornbach jedoch abgelehnt.

Nunmehr erhebt die DUH Klage vor dem Landgericht Landau. Mit dem Gang vor Gericht wolle man erreichen, dass Hornbach die geltenden Quecksilber-Grenzwerte für alle angebotenen Energiesparlampen einhalte.