Bundeskartellamt Schärferes Wettbewerbsrecht geplant

Das Bundeswirtschaftsministerium will härter gegen Kartellsünder vorgehen. Zukünftig sollten Verbraucherverbände gegen Kartelle weitreichende Klagemöglichkeiten eingeräumt bekommen, berichtet das „Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise.

Montag, 01. August 2011, 13:42 Uhr
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Stefan Mugrauer

Geplant sei, bei Kartellen alle finanziellen Vorteile abzuschöpfen, die einzelne Verbraucher wegen der Geringfügigkeit des Schadens nicht einklagen könnten. Die neuen Klagemöglichkeiten auf Unterlassung und Vorteilsabschöpfung seien Teil der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die jetzt in die abschließende Phase geht.

Auslöser für die neuen Rechte der Verbraucherverbände sind laut „Handelsblatt" Fälle, die Juristen als Masse- und Streuschäden bezeichnen und die hohe Millionenschäden verursachen. So hatte das Kartellamt 2009 die Preisabsprache vom mehreren Kaffeeherstellern aufgedeckt, bei dem sich der individuelle Schaden des einzelnen Verbrauchers im Cent-Bereich bewegte und eine Klage nicht lohnte. Ganz im Gegensatz zur Summe des wirtschaftlichen Vorteils des Kartells.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundeskartellamt seinen neuen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Danach mussten deutsche Unternehmen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht in den vergangenen zwei Jahren Strafen von insgesamt mehr als 560 Mio. Euro zahlen. In den Verfahren ging es neben Kaffee auch um Brillengläser, Dachziegel oder Mörtelsilos. Besorgt zeigte sich Behördenchef Andreas Mundt über das Konsolidierungs-Niveau beim Lebensmittel-Einzelhandel. Man sei bemüht, durch eine konsequente Fusionskontrolle ein Kippen dieses Marktes zu verhindern.