Signa-Insolvenz René Benko darf vom Gefängnis in den Hausarrest wechseln

Das Landesgericht Innsbruck hat dem inhaftierten Signa-Gründer René Benko Hausarrest gewährt. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde ein. Schon Anfang November muss sich der 49-Jährige wegen schweren Betrugs erneut vor Gericht verantworten.

Mittwoch, 14. Oktober 2026, 11:57 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
René Benko darf das Gefängnis verlassen und in den Hausarrest wechseln. Bildquelle: picture alliance/dpa

Der Gründer der insolventen Signa-Gruppe, René Benko, darf vom Gefängnis in den Hausarrest wechseln. Das Landesgericht Innsbruck gewährte einen entsprechenden Antrag des 49-Jährigen, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Benkos Anwalt hatte argumentiert, sein Mandant könne sich nur außerhalb des Gefängnisses angemessen auf weitere Verfahren vorbereiten. Die Staatsanwaltschaft legte den Angaben zufolge umgehend Beschwerde ein, die jedoch keine aufschiebende Wirkung habe.

Benko werde eine Wohnung beziehen und nicht in sein gewohntes Umfeld zurückkehren, erklärte die Gerichtssprecherin laut der Mitteilung. Die Wohnung werde elektronisch ausgestattet, um den Hausarrest überwachen zu können. Der Signa-Gründer dürfe einmal am Tag für eine Stunde die Wohnung verlassen und zweimal pro Woche zum Einkaufen gehen. Zudem gelte für ihn ein Kommunikationsverbot mit Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe und einer Privatstiftung.

Erst im September war Benko in einem teilweise neu aufgerollten Prozess zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sah es als erwiesen an, dass er seine Gläubiger betrügerisch geschädigt hatte. Laut dem Gericht hatte er einen Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro für ein Anwesen in Innsbruck geleistet, obwohl es um sein Firmenimperium bereits kritisch gestanden habe. Benko war im Januar 2025 verhaftet worden.

Staatsanwaltschaft verdächtigt Benko des Betrugs und der Untreue

Österreichs Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verdächtigt Benko des Betrugs, der Untreue und des Bankrotts. Bereits am 4. und 5. November muss sich der ehemalige Milliardär erneut vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Diesmal lautet der Vorwurf auf schweren Betrug und Gläubigerschädigung: Benko soll gegenüber einem Investor eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben und dessen Stiftung um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Weitere Anklagen könnten folgen.

Benko hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa über rund 20 Jahre ein Milliardenvermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Gruppe in die Insolvenz.

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