Die Hersteller hätten über Jahre Informationen über geplante Preiserhöhungen und den Verlauf von Verhandlungen mit großen Einzelhändlern ausgetauscht. Ein solcher Informationsaustausch sei aus kartellrechtlicher Sicht unzulässig, teilt die Behörde mit.
Bei den Gesprächen hätten die Hauptwettbewerber in den Bereichen Süßwaren, Speiseeis, Trockenfertiggerichte, Tiefkühlpizza, Tiernahrung und Waschmittel an einem Tisch gesessen. Gegen die Mars GmbH aus Viersen wurde kein Bußgeld verhängt, da das Unternehmen einen Kronzeugenantrag stellte, der das Ermittlungsverfahren in Gang brachte.
2008 führte das Bundeskartellamt Durchsuchungen bei den Firmen durch. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie ist Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich. Alle betroffenen Unternehmen erklärten sich allerdings einvernehmlich bereit, das Verfahren zu beenden. Die Wettbewerbsbehörde ermittelt in zwei weiteren Verfahren noch wegen des Verdachts der Absprache über Preiserhöhungen zwischen zwei führenden Herstellern von Süßwaren.