Lindt / Riegelein Aus im Goldhasen-Rechtsstreit

Nach mehr als zwölf Jahren Gerangel unterliegt Lindt & Sprüngli der Confiserie Riegelein im Goldhasen-Rechtsstreit. Der BGH lehnte heute die erneute Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab und zieht damit einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit.

Donnerstag, 28. März 2013 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Begonnen hatte das Verfahren damit, dass Lindt & Sprüngli sich im Jahr 2000 seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke u. a. für Deutschland schützen ließ. Seitdem versuchte das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen.

Dabei handele es sich laut Mitteilung von Riegelein bei dem sitzenden Hasen in Goldfolie um eine altbewährte Form. „Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange Historie. Es handelt sich um einen traditionellen Formenschatz, der schon seit gut einem halben Jahrhundert von vielen verschiedenen Unternehmen verwendet wird. Zu dieser Zeit war die einfarbige Goldfolie ein häufig genutztes Verpackungsmittel", so Peter Riegelein.