Gerichtsurteil Südfleisch muss entschädigt werden

Zehn Jahre nach der BSE-Krise muss die Stadt Ansbach voraussichtlich Schadenersatz in Millionenhöhe an einen Schlachthof zahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Stadt in einem Urteil nun verpflichtet, den genauen Schaden der Südfleisch GmbH festzustellen.

Donnerstag, 19. Juli 2012 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Das Unternehmen verlangt 7,8 Mio. Euro wegen eines Rindfleisch-Rückrufs aus dem Jahr 2002. In dem Verfahren ging es um die aufgrund von BSE-Tests ausgestellten Tauglichkeits-Bescheinigungen für Fleisch. Die zuständige Behörde hatte die Bescheinigungen widerrufen und somit die Rückrufaktion ausgelöst. Wie das Gericht heute (19.07.2012) mitteilte, hat der VGH in der Sache zugunsten von Südfleisch entschieden (Az.: 9 BV 10.809). Die genaue Höhe des Schadenersatzes sei aber noch offen, berichtet die Deutsche Presseagentur. Südfleisch gehört seit 2006 zum Vion-Konzern.