Schweizer Gewerkschaften Einigung mit Lidl

In der Alpenrepublik haben die Gewerkschaften zum ersten Mal einen Gesamtarbeitsvertrag mit einem Discounter abschließen können. Nach der Einigung mit Lidl Schweiz hoffen die Gewerkschafter, dass auch die Konkurrenz dem Beispiel folgt.

Dienstag, 07. Dezember 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Einigung mit Lidl
Bildquelle: Markus Oess

Für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) haben die Gewerkschaften seit dem Markteintritt von Lidl in der Schweiz im März 2009 gekämpft. Lidl bietet den Angestellten ab 1. März 2011 einen solchen Vertrag. Er gilt für alle Angestellten mit Ausnahme der Führungskräfte und Auszubildenden, wie der Discounter auf einer Pressekonferenz bekannt gab. Der GAV senkt die Wochenarbeitszeit und legt einen minimalen Referenzlohn fest. Der Mindestlohn beträgt für eine 20-jährige, ungelernte Arbeitskraft 3.800 CHF ohne Zulagen. Dieser Betrag wird 13-mal pro Jahr ausbezahlt. Außerdem sinkt die Wochenarbeitszeit von derzeit 42 Stunden auf 41 Stunden. Der GAV gilt für die nächsten drei Jahre und kann danach verlängert werden. Sozialpartner sind neben Lidl die Gewerkschaft Syna und der Verband KV Schweiz.