Fischbestände Neue EU-Regeln

Die EU will mit einer Reform bedrohte Fischbestände besser schützen. Kern der neuen Regeln ist ein Rückwurfverbot für versehentlich gefangene Fische. Doch ein Teil des Fangs darf auch künftig zurück ins Wasser geworfen werden.

Donnerstag, 28. Februar 2013 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Auf die Festlegung auf nachhaltige Fischquoten hatten sich die Minister bereits im Vorjahr verständigt. Nun haben sie sich darauf geeinigt, den Anteil der Rückwürfe über mehrere Jahre auf 7 Prozent zu senken. Die Regel wird in den unterschiedlichen europäischen Gewässern jedoch erst schrittweise eingeführt.

„Anstatt sich eindeutig für eine Kehrtwende in der Rückwurfpraxis auszusprechen, wollen die Fischereiminister Schlupflöcher ins Gesetz einbauen, die eine Fortführung der Verschwendung ermöglichen", kritisiert die WWF-Expertin Anna Holl. Es sei völlig unklar, wie die Grenze von 7 Prozent kontrolliert werden solle.

„Ob die Reform Sinn oder Unsinn macht, wird erst die Detailausgestaltung entscheiden", sagte Peter Breckling, Generalsekretär des Deutschen Fischerei-Verbandes gegenüber der dpa. Fraglich sei, was etwa ein Dorschfischer auf Rügen an Land mit dem Beifang mache. Er warnte davor, kostenträchtige Sortierprozesse einzuführen. „Dann werden einige Betriebe sagen: ,Das machen wir nicht mehr mit'."

EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki will im April über Möglichkeiten beraten, den Fischern mit EU-Geldern bei den nötigen Investitionen zu helfen. Dabei kann es zum Beispiel um neue Netze für gezielteren Fischfang gehen.