Coca-Cola Erfrischungsgetränke Neue Rechtsform

Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke beabsichtigt, ihre derzeit bestehende Rechtsform der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln.

Donnerstag, 05. November 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Mit dieser gesellschaftsrechtlichen Umwandlung würde laut Unternehmensmitteilung die Einbeziehung der CCE AG in den Verbund des geplanten neuen europäischen Abfüllunternehmens Coca-Cola European Partners zusammen mit Coca-Cola Enterprises und Coca-Cola Iberian Partners wesentlich erleichtert. Es sei vorgesehen, die beabsichtigten Änderungen der Hauptversammlung der CCE AG am 7. Dezember 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Umwandlung wird dann voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten. Die zukünftige Coca-Cola Erfrischungsgetränke GmbH (CCE GmbH) übernimmt im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge alle Rechte und Pflichten der CCE AG. Alle Verträge und Vereinbarungen, die in der Vergangenheit mit der CCE AG geschlossen wurden, bleiben für die CCE GmbH gültig, ohne dass hierbei irgendeine Art von Vertragsanpassung oder -änderung erfolgen muss. Die jetzigen Vorstände werden mit der Umwandlung der Rechtsform als Geschäftsführer mit dem jeweils gleichen Aufgabenfeld weiter tätig sein.