Herzgut Erhält Patent für „Omeghurt“

Nach Jahren des Tauziehens um das Patent auf das „Verfahren zur Herstellung eines ernährungsphysiologisch verbesserten Milchmischproduktes, nämlich Joghurt“ ist eine Einigung erzielt worden: Die Fertigung des so genannten „Omeghurts“ ist jetzt durch das Patent Nr. 10 2004 052 061 geschützt.

Donnerstag, 02. Juli 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

„Damit ist unser Herstellungsverfahren für die kommenden zehn Jahre geschützt“, erklärt Rita Weimann, Vorstandsvorsitzende der eigenständigen Molkereigenossenschaft Herzgut. Der Fruchtjoghurt ist mit Fischöl angereichert und enthält dadurch 0,6 g langkettige Omega-3-Fettsäuren (Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA)). Damit deckt ein Becher Omeghurt laut Unternehmen ab, was etwa der Arbeitskreis Omega-3 e.V. sowie weitere wissenschaftliche Institutionen empfehlen: Und zwar die tägliche Zufuhr von mehr als 0,3 g EPA und DHA bzw. zwei Fischmahlzeiten pro Woche. Konsumenten, die das nicht schaffen oder Fisch nicht mögen, können einen Omeghurt essen.