EU-Verpackungsverordnung EU-Parlament will kleine Händler von Verpackungspflichten befreien

Die Regel hat für viel Frust gesorgt: Wer Waren in andere EU-Länder verkaufen will, muss dort seit August jeweils einen Bevollmächtigten benennen. Das Parlament will kleine Firmen davon ausnehmen.

Dienstag, 20. Oktober 2026, 14:03 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Das Europäische Parlament in Straßburg will die Verpackungs- und Versandregeln für kleine Händler lockern. Bildquelle: Getty Images

Das Europaparlament hat sich für Erleichterungen bei den umstrittenen Verpackungs- und Versandregeln der EU ausgesprochen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, die seit August geltende Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten in anderen EU-Ländern für Kleinst- und Kleinunternehmen auszusetzen. Die Regel verpflichtet Unternehmen, die Waren in andere Mitgliedsstaaten verkaufen, sich dort jeweils einzeln zu registrieren und einen Bevollmächtigten zu benennen.

Von der Ausnahme sollen laut Parlament in der EU ansässige Unternehmen profitieren, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von jeweils unter 10 Millionen Euro aufweisen. Firmen von außerhalb der EU müssten weiterhin Bevollmächtigte benennen. Die Aussetzung soll den Abgeordneten zufolge automatisch enden, sobald umfassende Kreislaufwirtschaftsregeln in Kraft treten.

Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, die Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten für europäische Hersteller vollständig auszusetzen. Das Parlament will dagegen nur teilweise darauf verzichten. Beide Positionen müssen nun in Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den EU-Staaten zusammengeführt werden. Änderungen an der endgültigen Fassung sind daher noch möglich.

Deutschland setzt Bußgelder bis 2027 aus

In Deutschland drohen Unternehmen vorerst keine Konsequenzen, selbst wenn sie gegen die neuen Vorgaben verstoßen. Das deutsche Gesetz zur EU-Verpackungsverordnung sieht vor, dass bis zum 12. Februar 2027 keine Geldbußen verhängt werden. Hintergrund der Bevollmächtigten-Pflicht ist, dass Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, die finanzielle und organisatorische Verantwortung für deren Sammlung, Sortierung und Verwertung tragen. Die Bevollmächtigten sollen verhindern, dass sich im Ausland ansässige Firmen diesen Pflichten entziehen.

Die Regelung hatte im Sommer für erheblichen Unmut gesorgt. Betroffen waren auch kleine Händler aus Deutschland, die einzelne Bestellungen ins Ausland versenden. Mehrere von ihnen äußerten in sozialen Netzwerken ihren Ärger und kündigten an, künftig in weniger Länder zu liefern.

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