Berlin Nur an zwei Adventssonntagen offen

Geschäfte in Berlin dürfen nach dem neuen Ladenschlussgesetz künftig nur noch an zwei Adventssonntagen öffnen. Dies beschloss das Abgeordnetenhaus und reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das liberale Berliner Gesetz nach einer Klage der Kirchen gekippt hatte.

Freitag, 08. Oktober 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die neue Regelung sieht in der Hauptstadt bis zu zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr vor, von denen acht zentral der Senat festlegen soll, zwei die Bezirke. Eine Sonderregelung gibt es für die Fernbahnhöfe: Dort dürfen Geschäfte sonntags öffnen, allerdings nur unter der Bedingung, dass sie nicht ausschließlich Schuhe oder Kleidung verkaufen. Der Schwerpunkt des Sortiments soll bei Lebensmitteln, Haushalts- und Reisebedarf liegen.