Die Mindesthöhe des Bußgeldes, ab der die Verstöße veröffentlich werden, beträgt 350 Euro. Es geht um schwere Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften sowie nicht eingehaltene Grenzwerte, teilt das nordrhein-westfälische Verbraucherschutz-Ministerium mit. Ab 1. September gäbe es eine Änderung im Lebens- und Futtermittel-Gesetzbuch, die die Veröffentlichung der Verstöße nun erlaube. Das Land NRW stellt die Datenbank, die von Städten und Kreisen mit Inhalten gefüllt werden soll. Das neue Angebot ersetze aber nicht die Warnungen bei Gesundheitsgefährdung.