Störerhaftung Einigung in Sicht

Laut Informationen von Spiegel Online haben sich Union und SPD nach zähen Verhandlungen auf den Wegfall der so genannten Störerhaftung geeinigt. Diese Entscheidung würde auch Lebensmittel-Einzelhändlern, die ein offenes WLAN anbieten, Rechtssicherheit geben.

Donnerstag, 12. Mai 2016 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Bei der Störerhaftung handelt es sich um das Prinzip, das der jeweilige Anbieter für die Vergehen seiner Nutzer, beispielsweise das illegale Runterladen von Musik, haften muss. Dies galt seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010. Nun sollen hingegen auch private und nebengewerbliche Anbieter (Café-Betreiber, Händler) das so genannte Providerprivileg genießen und ihr WLAN nicht mehr durch eine Passwortsperre sichern müssen. Laut Spiegel Online hatte zuletzt Kanzlerin Angela Merkel auf eine baldige Entscheidung gedrängt. Wenn der Bundestag das Gesetz noch in diesem Monat beschließt, könnte bereits ab Herbst Rechtssicherheit bestehen.