Rewe Kooperiert mit Wasgau

Die Rewe Markt GmbH beteiligt sich mit 25,1 Prozent an der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH. Zugleich schließt Rewe mit der Wasgau AG einen langfristigen Kooperationsvertrag ab, der nach dem Auslaufen der bestehenden Kooperation mit der Markant Handels und Industriewaren-Vermittlungs AG in Kraft tritt. Rewe-Chef Alain Caparros (Foto links) und Alois Kettern (Foto rechts), Vorstandsvorsitzender der Wasgau AG, sind von der Zukunftsfähigkeit der Kooperation überzeugt.

Donnerstag, 29. September 2011 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Rewe Group / Wasgau

Die Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH wird mehrheitlich von Otmar Hornbach gehalten und ist mit 53,1 Prozent des Grundkapitals Mehrheitsaktionärin der Wasgau AG, die rund 90 Wasgau Super- und Verbrauchermärkte mit Verkaufsflächen zwischen 600 und 4.000 qm vorwiegend im Saarland und der Pfalz betreibt. Hornbach begründete den Schritt, mit der Rewe zu kooperieren, wie folgt: „Es ist mir ein persönliches Anliegen, die erfolgreiche Entwicklung der Wasgau AG zu einem starken, unabhängigen, regionalen Handelsunternehmen im Interesse seiner Mitarbeiter und des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz auch für die Zukunft abzusichern."

Die bestehende Kooperation ist vertraglich bis zum 31. Dezember 2016 vereinbart. Ziel ist eine langfristige Partnerschaft. „Die Markant war für uns in den vergangenen Jahren ein verlässlicher Partner, deshalb werden wir selbstverständlich die bestehende Kooperation vertragsgemäß erfüllen", erklärte Alois Kettern, Vorstandsvorsitzender der Wasgau AG. „Wir müssen aber bereits heute in einem immer enger werdenden Wettbewerbsumfeld die Weichen für eine nachhaltige Zukunftssicherung der Wasgau stellen." Rewe-Chef Alain Caparros sagte: „Ich freue mich auf die Kooperation mit der Wasgau AG. Wir arbeiten auf verschiedenen Ebenen langfristig und eng mit einem Partner zusammen, bei dem ich viele Parallelen in der Unternehmenskultur sehe. Das macht für beide Seiten den Wert der Kooperation aus."

Diese muss jedoch noch durch die Kartellbehörde genehmigt werden. Über den finanziellen Wert der Beteiligung haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Die Aufsichtsgremien der beteiligten Unternehmen haben den Verträgen bereits zugestimmt.