Kaiser’s Tengelmann Heute wird weiterverhandelt

Die Schlichtungsgespräche im Fall Kaiser’s Tengelmann unter Leitung von Altkanzler Gerhard Schröder werden heute fortgesetzt. Entgegen anders lautender Medienberichte gab es beim ersten Treffen noch keine Einigung. Derweil bestätigte der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass der gemeinsame Einkauf von Edeka und Kaiser’s Tengelmann untersagt bleibt.

Donnerstag, 27. Oktober 2016 - Handel-Archiv
Tobias Dünnebacke
Artikelbild Heute wird weiterverhandelt
Bildquelle: Mugrauer

In den Verhandlungen um die Zukunft von Kaiser’s Tengelmann gibt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zwar Bewegung. Vor einer Einigung seien aber noch hohe Hürden zu überwinden. Medienberichte, dass Rewe, Edeka und Tengelmann sich auf ein Paket von Filialen verständigt hätten, das an Rewe abgegeben werden solle, wies das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin dies als falsch zurück.

Die Abgabe von Kaiser's Tengelmann-Filialen gilt als möglicher Knackpunkt der Verhandlungen. Während Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub und Edeka-Chef Markus Mosa eine Komplettübernahme der Geschäfte durch Edeka favorisieren, fordert Rewe-Chef Alain Caparros eine „faire Aufteilung der Filialen“, bei der auch sein Unternehmen zum Zuge kommt. Erschwert würde ein solcher Kompromiss allerdings durch die Tatsache, dass bei einem solchen Deal auch das Kartellamt ein Wort mitzureden hätte.

Nach dpa-Informationen ist die Wettbewerbsbehörde inzwischen in die Verhandlungen eingebunden. Dabei dürfte die Frage im Mittelpunkt stehen, welche Filialen ohne kartellrechtliche Probleme an Rewe abgegeben werden könnten. Ein Behördensprecher räumte am Mittwoch ein, das Kartellamt stehe für fachliche Fragen „selbstverständlich zur Verfügung“.

Das Bundeskartellamt hatte auch den gemeinsamen Einkauf von Edeka und Tengelmann untersagt, wogegen die beiden Unternehmen geklagt hatten. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte der Auffassung der Bonner Behörde. Ein Justizsprecher sagte, nach Auffassung des 1. Kartellsenats würde ein gemeinsamer Einkauf den vorläufig gerichtlich gestoppten Zusammenschluss der Unternehmen ein Stück weit vorwegnehmen und den Wettbewerb einschränken.