Hintergrund: Das Geschäft etwa mit Schwarzwälder Kirschwasser oder Williamsbirne ist staatlich kontrolliert und mit viel Bürokratie verbunden. Wenn ein Brenner destilliert, muss er das wegen der Branntweinsteuer und dem Einhalten der Mengenbegrenzungen vorher beim Zoll anmelden. Die Kleinbrenner, für die das Kontingent von 300 Liter reinen Alkohols pro Jahr gilt, zahlen nur eine verringerte Brannweinsteuer. Diese 300 Liter halten die Brenner nicht mehr für auskömmlich.
Das Bundesfinanzministerium prüft nach eigenen Angaben das Anliegen zurzeit. Es verweist aber auch auf die für diese Brennereien bereits vorhandenen Vergünstigungen. Demgegenüber unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium die Brenner eindeutig, weil sie zur Artenvielfalt beitrügen: Verarbeitet wird Obst von Streuobstwiesen.