Kaiser‘s Tengelmann Endlich ein Schlussstrich

Nach zwei Jahren Übernahmekampf um Kaiser's Tengelmann sollen heute die Verträge zwischen Edeka und Rewe unterzeichnet werden. Unmittelbar nach der Unterzeichnung will Rewe die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis zurückziehen und damit den Weg für den Vollzug der Übernahme freimachen, bekräftigte Rewe-Chef Alain Caparros am Mittwoch.

Donnerstag, 08. Dezember 2016 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Für die 15.000 Kaiser's-Tengelmann-Beschäftigten bedeutet der Vollzug der Ministererlaubnis eine fünfjährige Arbeitsplatzgarantie. Nach Angaben von Verdi-Chef Frank Bsirske müssen die Handelsriesen aufgrund der Vorgaben der Ministererlaubnis sogar neue Mitarbeiter einstellen. „Vereinbart ist, dass sie auf den Beschäftigtenstand von Ende 2015 zurückkehren“, sagte Verdi-Chef Frank Bsirske der dpa. Das bedeute rund 700 Arbeitsplätze mehr, als es derzeit in Filialen und Zentralen gibt. Denn während des Übernahmekampfes war die Mitarbeiterzahl reduziert worden.

Caparros betonte, mit dem nun erzielten Kompromiss habe der Kölner Handelsriese insbesondere in Berlin seine Marktposition langfristig sichern können. Insgesamt übernimmt Rewe nach Angaben des Managers mit den Läden auch 3.100 Kaiser's-Tengelmann-Mitarbeiter.

 

Update:

Mit Pressemitteilung vom 8.12., 16 Uhr, teilt das Oberlandesgericht Düsseldorf mit:

"Nach den Unternehmen Markant und Norma hat mit am 8. Dezember 2016 eingegangenem Schriftsatz auch Rewe sein Beschwerde gegen die Ministererlaubnis zur Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka zurückgenommen. Da jetzt alle Beschwerden gegen die vom Bundeslandwirtschaftministerium erteilte Erlaubnis zur Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka  zurückgenommen wurden, wird der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes über die Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis nicht mehr entscheiden. Lediglich im Rahmen der nich vom Senat zu treffenden Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, kann der Aspekt der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis noch eine Rolle spielen. Mit dieser Entscheidung ist in den kommenden Wochen zu rechen." Die gesetzliche Frist zur Einreichung von Beschwerden gegen die Ministererlaubnis ist abgelaufen. Neue Beschwerdeverfahren Dritter dürften daher nicht mehr zulässig sein.

Der in der gleichen Sache im Eilverfahren ergangenen Beschluss, mit dem der Senat die Ministererlaubnis zunächst außer Kraft gesetzt hat, ist durch die Rücknahme der Beschwerden im Hauptsacheverfahren gegenstandslos geworden.