Ceta-Abkommen Einigung über neues Handelsgericht

Die EU und Kanada haben sich über den lange umstrittenen Investorenschutz im gemeinsamen Handelsabkommen Ceta geeinigt. Um Einwänden von Kritikern zu begegnen, werde ein neues Handelsgericht geschaffen und damit für mehr Offenheit gesorgt, teilte die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström mit.

Dienstag, 01. März 2016 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Ceta („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) gilt als Blaupause für das geplante und umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA.

Die EU-Kommission reagiert mit den Änderungen beim Investorenschutz auf die Kritik am bisherigen System der Streitschlichtung. Bei Ceta lösen sich die Partner von dem herkömmlichen, wenig transparenten System privater Schiedsstellen. Kritiker bemängeln seit Langem weitreichende Klagemöglichkeiten für Konzerne. „Das neue System wird wie ein internationales Gericht funktionieren, so dass Bürgerinnen und Bürger auf faire und objektive Urteile vertrauen können“, resümierte Malmström.

Der ausverhandelte Pakt sei nun rechtlich überprüft, so die Schwedin. Die EU-Kommission wolle im Frühjahr eine förmliche Entscheidung zu dem Abkommen treffen.  Im Juni solle der Text dann an die 28 Mitgliedstaaten zur Billigung gehen. Auch das Europaparlament muss noch zustimmen.

Laut Malmström soll der neue Kurs beim Investitionsschutz auch bei Verhandlungen über andere Handelsabkommen wie TTIP verfolgt werden. Im Kern geht es beim Investorenschutz um eine Absicherung ausländischer Unternehmen vor Verstaatlichungen und anderen unfairen Behandlungen im Gastland.

Die Grünen kritisierten die neuen Regelungen bei Ceta: Die Kommission habe „nur prozedurale Veränderungen“ durchgesetzt, beispielsweise bei der Richter-Auswahl, teilte die Europaabgeordnete Ska Keller mit. „Einseitige Klagen gegen demokratische Entscheidungen sind weiterhin möglich und gefährden unser demokratisches System.“

Ceta soll den Handel zwischen der EU und Kanada ankurbeln. Das Abkommen werde 99 Prozent aller Zölle beseitigen, so Malmström. Die Entlastung für EU-Exporteure betrage rund 470 Mio. Euro im Jahr. In Kanada werden öffentliche Beschaffungsmärkte für europäische Unternehmen geöffnet.  Geschützt werden auch 145 Herkunftsbezeichnungen, vom Parma- bis zum Schwarzwälder Schinken.